Relevante Änderungen bei den gesetzlichen Grundlagen
Stoffe und Zubereitungen, die nicht an Nutztiere verabreicht werden dürfen
Seit dem 1. Mai 2017 existieren
2 Listen mit verbotenen Wirkstoffen: Liste 4 des Anhangs der Verordnung des EDI über Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe und Futtermittelzusatzstoffe in Lebensmitteln tierischer Herkunft (VRLtH) sowie Anhang 4 der Verordnung über die Tierarzneimittel (TAMV).
Rückstandshöchstgehalte von Wirkstoffen betreffend Nutztiere
Seit dem 1. Mai 2017 existieren neue Versionen der
offiziellen Dokumente TAMV, VRLtH und VLtH: die Listen (Wirkstoffe ohne Rückstandshöchstgehalte respektive Wirkstoffe mit Rückstandshöchstgehalten) sind nun in Anhängen der TAMV respektive VRLtH enthalten; in der VLtH sind die Tierarten, welche als Nutztiere (Lebensmittelliefernde Tiere) gelten, definiert.