HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
Dr. E. Graeub AG
Felivax CVR k ad us. vet.[V]
Impfstoff gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche
ATCvet-Code: QI99AZ
Zusammensetzung
1 Dose gefriergetrocknete Komponente enthält:
Rhinotracheitisvirus (leb.mod.) mind. 10
5.0TCID
50, Calicivirus (leb.mod.) mind. 10
4.8TCID
50, Conserv.: Neomycin max. 30 mcg, Polymyxin B max. 30 mcg, Amophotericin max. 2.5 mcg
1 Dose Flüssigimpfstoff enthält:
Panleukopenievirus (inakt.) mind. 10
4.5FAID
50, Conserv.: Neomycin max. 30 mcg, Polymyxin B max. 30 mcg, Amophotericin max. 2.5 mcg, Thiomersal 0.01%
Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)
Indikationen
Aktive Immunisierung von Katzen gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche.
Dosierung / Anwendung
Gebrauchsanweisung
Gefriergetrocknete Komponente mit Flüssigimpfstoff lösen. Unmittelbar nach Auflösen 1 Dose (1 ml) s.c. oder i.m. applizieren. Felivax CVR k kann gleichzeitig mit Leukocell 2 in der Mischspritze verabreicht werden.
Impfplan:
- | 1. Impfung: ab 9. Lebenswoche. |
- | 2. Impfung: drei bis vier Wochen nach der ersten Impfung. |
- | Weitere Impfungen: jährliche Revaktination wird empfohlen. |
- | Bemerkung: Jüngere Tiere können ebenfalls geimpft werden, sollen aber bis zum Alter von 12 Wochen alle 3-4 Wochen revakziniert werden. |
Anwendungseinschränkungen
Kontraindikationen
Es sollen nur gesunde Tiere geimpft werden.
Tiere sollen nicht während der zweiten Hälfte der Trächtigkeit mit einem Lebendimpfstoff behandelt werden.
Unerwünschte Wirkungen
Der Impfstoff enthält als Konservierungsmittel Spuren von Antibiotika. Im Falle von allergischen Reaktionen soll Adrenalin oder ein Aequivalent verabreicht werden.
Sonstige Hinweise
Aufbewahrung
Bei 2-8°C und vor Licht geschützt lagern. Nicht gefrieren lassen. Das Präparat darf nur bis zu dem auf der Packung mit "Exp" bezeichneten Datum verwendet werden.
Packungen
25 × 1 Dose Trockenimpfstoff
25 × 1 Dose (=1 ml) Flüssigimpfstoff
Zulassung erloschen am: 31.01.2005
Abgabekategorie: B
IVI Nr. 1479
Informationsstand: 05/1998
Dieser Text ist behördlich genehmigt.