HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
Chassot AG
Furesan ad us. vet.[V], Puder
ATCvet-Code: QD06
Zusammensetzung
Nitrofuralum 2 mg, Excipiens ad pulverem pro 1 g
Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)
Zielspezies
Wiederkäuer, Pferd, Heimtiere
Eigenschaften / Wirkungen
FURESAN enthält das breit antibakteriell wirksame Chemotherapeutikum Nitrofural, das in lokal erzielten Konzentrationen bakterizid wirkt. Dank seiner Wasserlöslichkeit löst sich FURESAN Puder in den Sekreten und führt damit zur gleichmässigen Verteilung, wodurch ein intensiver Therapieeffekt erzielt wird. FURESAN ist reaktionslos verträglich und stört die Wundheilung nicht.
Indikationen
- | Bakteriell infizierte Hautwunden, Operationswunden, Verbrennungen |
- | Abszess-Nachbehandlung, Ulcera, nekrotische und gangränöse Läsionen |
- | Bakteriell infizierte Dermatitiden, Ekzeme, Mauke |
- | Bakteriell infizierte Huf- und Klauenerkrankungen, Panaritium |
Dosierung / Anwendung
Die Verabreichung erfolgt 1-3 mal täglich. Der Puder wird auf die erkrankte Stelle gesprüht bis diese vollständig bedeckt ist; bei infizierten Läsionen Puder in dicker Schicht aufsprühen und ev. einen Verband anlegen.
Absetzfristen
Essbares Gewebe, Milch: 3 Tage.
Sonstige Hinweise
Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Packungen
Zerstäuber zu 15 g und 50 g
Abgabekategorie: B
Hersteller
Chassot AG, Belp-Bern
Swissmedic Nr. 46'130
Informationsstand: 08/1993
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