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HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!

Dr. E. Graeub AG

Emorex N Berna ad us. vet.[V], Tabletten

Antibiotikum für Kälber, Schweine, Schafe und Hunde

ATCvet-Code: QA07AA01

 

Zusammensetzung

Eine Tablette enthält: 350 mg Neomycinum (ut Neomycini sulfas), Excipiens pro compresso.
 

Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)

○ Neomycin
 

Eigenschaften / Wirkungen

Neomycin besitzt ein breites antibiotisches Wirkungsspektrum und wirkt sowohl gegen gramnegative wie auch grampositive Keime.
 

Pharmakokinetik

Neomycin wird kaum resorbiert, und die Wirkung bleibt auf den Magen-Darm-Trakt beschränkt.
 

Indikationen

Prophylaxe und Therapie von bakteriell bedingten Gastroenteritiden bei Kälbern, Schweinen, Schafen und Hunden, z.B. Coli-Enteritis der Jungtiere, spe­ziell Kälber- und Ferkelruhr.
 

Dosierung / Anwendung 

Tabletten auf den Zungengrund geben oder ins Futter mischen.
 

Prophylaxe

Durch Coliruhr gefährdete Jungtiere erhalten während mindestens 3 bis 4 Tagen alle 12 Stunden eine Tablette pro 10 kg Körpergewicht.
 

Therapie

Kälber, Schweine, Schafe und Hunde: alle 12 Stunden eine Tablette pro 10 kg Körpergewicht, bis zur Abheilung.
 

Anwendungseinschränkungen

Kontraindikationen

Überempfindlichkeit gegen Neomycin.
 

Vorsichtsmassnahmen

Wenn eine adäquate Behandlung nach Tagen keine Besserung der Affektion zeigt, soll das Präparat abgesetzt und eine neue Therapie initiiert werden.
 

Unerwünschte Wirkungen

Keine bekannt.
 

Absetzfristen

Essbares Gewebe: 3 Tage
 

Wechselwirkungen

Keine bekannt.
 

Sonstige Hinweise

Erkrankten Tieren ist genügend Flüssigkeit zuzuführen.
Medikament ausser Reichweite von Kindern aufbewahren!
Trocken und bei Raumtemperatur (15 - 25°C) aufbewahren.
Das Präparat darf nur bis zu dem auf der Packung mit "Exp" bezeichneten Datum verwendet werden.
 

Packungen

Blisterpackung zu 20 Tabletten

Zulassung erloschen am: 08.05.2017

Abgabekategorie: A

Swissmedic Nr. 53'940

Informationsstand: 05/2006

Dieser Text ist behördlich genehmigt.

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