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Schweiz

1. Wirkstoffe mit Rückstandshöchstgehalten

- Liste 1 im Anhang der Verordnung des EDI über Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe und Futtermittelzusatzstoffe in Lebensmitteln tierischer Herkunft (VRLtH)

 

2. Wirkstoffe ohne Rückstandshöchstgehalte

- Anhang 2 der Verordnung über die Tierarzneimittel (TAMV): Liste der veterinärmedizinischen Wirkstoffe, die unter Einhaltung der aufgeführten Anwendungszwecke und Verabreichungsarten keine Höchstkonzentration erfordern.

 

3. Wirkstoffverbote für Nutztiere (Lebensmittelliefernde Tiere)

- Liste 4 des Anhangs der Verordnung des EDI über Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe und Futtermittelzusatzstoffe in Lebensmitteln tierischer Herkunft (VRLtH) sowie Anhang 4 der Verordnung über die Tierarzneimittel (TAMV)

 

4. Positivliste für Equiden

- Equidenliste: Verzeichnis der zur Behandlung von Equiden wesentlichen Stoffe und der Stoffe, die im Vergleich zu anderen für Equiden verfügbaren Behandlungsmethoden zusätzlichen klinischen Nutzen bringen (Anhang der Verordnung (EU) Nr. 122/2013)
© {{ new Date().getFullYear() }} - Institut für Veterinärpharmakologie und ‑toxikologie

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