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Tollwut

Wichtige Hinweise
Zoonose
Die urbane Tollwut stellt ein hohes Risiko für Infektionen bei Menschen dar. 99% der menschlichen Tollwutfälle weltweit sind durch Hundebisse verursacht. In der Schweiz geht die grösste Gefahr der Tollwuteinschleppung von illegal importierten Hunden aus. Die präexpositionelle Impfung wird in der Schweiz für Personen empfohlen, welche in ihrer beruflichen Tätigkeit Umgang mit potentiell infizierten Tieren haben (importierte Haustiere, Fledermäuse) und für Laborpersonal, welches mit Tollwutviren oder mit Proben (z.B. Speichelproben) von potentiell positiven Tieren arbeitet. Im Rahmen einer Reise in ein Gebiet mit enzootischer Tollwut wird eine Tollwutimpfung ebenfalls empfohlen. Trotz vorhandener Impfung ist bei einer möglichen Exposition eine postexpositionelle Prophylaxe (PEP) notwendig; diese kann bei geimpften Personen jedoch auf zwei Impfdosen beschränkt werden und die zusätzliche Verabreichung von Tollwutimmungloblulin ist nicht notwendig. Bei einer nicht geimpften Person besteht die PEP aus vier Impfdosen (aktive Immunisierung) an den Tagen 0, 3, 7 und 14 nach Exposition. Am Tag 0 werden ausserdem Tollwutimmunglobuline (passive Immunisierung) um die Wunde herum verabreicht. Am Tag 21 erfolgt eine Serokontrolle - liegt der Titer unter 0,5 IE/ml, wird erneut geimpft und wöchentlich nachgetestet bzw. nachgeimpft, bis ein genügender Titer erreicht ist. In allen Fällen ist eine gründliche Reinigung der Wunde(n) mit Wasser und Seife während 15 Minuten und eine anschliessende Desinfektion mit Jod-Povidon-Lösung notwendig.
 
Die PEP ist sehr gut wirksam, in Westeuropa und den USA ist seit Verwendung der heutigen Protokolle kein einziger Behandlungsmisserfolg dokumentiert worden.
 
Krankheitsbild / Symptomatik / Risikofaktoren

Erreger

Der Erreger der Tollwut ist das Tollwutvirus. Es handelt sich hierbei um ein behülltes Virus des Genus Lyssavirus (Familie der Rhabdoviridae). Alle Säugetiere sind empfänglich für Tollwutinfektionen, Wildtierpopulationen stellen jedoch das wichtigste Reservoir für das Virus dar. In Europa ist der Fuchs der Hauptüberträger der Tollwut. Es wird zwischen verschiedenen epidemiologischen Tollwutformen unterschieden: Die silvatische Tollwut wird unter anderem durch Wildtiere wie Füchse, Stinktiere und Waschbären übertragen; bei der urbanen Tollwut sind Hunde und Katzen die Hauptüberträger; die Fledermaus-Tollwut wird von Fledermäusen übertragen. Das Tollwutvirus ist in grossen Teilen der Welt noch stark verbreitet. Die Schweiz ist gemäss Richtlinien der OIE (World Organisation for Animal Health) seit 1998 tollwutfrei, einzig die Fledermaus-Tollwut kommt in der Schweiz vor. Die Tollwut gilt in der Schweiz als auszurottende Tierseuche, die Diagnostik und Prophylaxe der Tollwut bei Heimtieren unterliegen daher gesetzlichen Bestimmungen.
 
Die folgenden Abschnitte beziehen sich - falls nicht anders erwähnt - auf die Tollwut bei Hund und Katze.
 

Ursachen & Risikofaktoren

An Tollwut erkrankte Tiere sind die einzige Erregerquelle. Die Ausscheidung erfolgt schon einige Tage bevor die klinischen Symptome einsetzen. Das Virus ist wird durch den Speichel der infizierten Tiere ausgeschieden. Die Übertragung des Tollwutvirus erfolgt daher vorwiegend durch Bisse von an Tollwut erkrankten Tieren, sowie durch Verletzungen der Haut oder via Schleimhäute der Augen, Nase und des Mundes. Das Blut von Tieren mit Tollwut ist nicht infektiös. Erkrankte Tiere zeigen ein verändertes Verhalten, welches die Übertragung begünstigt, insbesondere Aggression und vermehrte und veränderte Vokalisation. Eine indirekte Übertragung via kontaminierter Oberflächen ist möglich, spielt aber in der Epidemiologie der Tollwut keine relevante Rolle. Bei der Fledermaus-Tollwut kommt die Übertragung via Aerosole vor, wobei v.a. der Kot der Tiere eine Infektionsquelle darstellt. Das Virus ist empfindlich gegenüber Hitze und den meisten Seifen und Desinfektionsmitteln.
 

Krankheitsbild

Ob sich aus einer Exposition eine Infektion mit dem Tollwutvirus entwickelt, ist abhängig von der Virusbürde, der Wirtsspezies, der genetischen Variante des Virus und der Art der Exposition. Die Übertragung geschieht hauptsächlich über tiefe Bisswunden. Lokal findet - wenn überhaupt - eine geringe Virusreplikation in der Muskulatur und Bindegewebe statt, wo das Virus dann über die neuromuskulären Endplatten ins Nervengewebe übertritt. Alternativ kann das Virus direkt an der Eintrittsstelle periphere Nerven infizieren. Das Virus zeigt eine hochgradige Affinität zum Nervengewebe. Die Inkubationszeit (Zeit von der Exposition bis zum Befall des zentralen Nervensystems (ZNS) und somit dem Auftreten der ersten Symptome) variiert stark. Sie ist abhängig von der Strecke zwischen der Expositionsstelle und dem ZNS, und kann zwischen 2 Wochen bis mehrere Monate, in einzelnen Fällen sogar Jahre betragen. Sobald das Tollwutvirus das ZNS erreicht hat, breitet es sich rasch entlang der Nervenbahnen in alle Organsysteme aus. Es kommt zu einer ausgeprägten Replikation in den Speicheldrüsen, diese kann bereits 14 Tage vor Auftreten der Symptome einsetzen. Dies, gepaart mit einer vermehrten Speichelproduktion und einer behinderten Schluckfunktion, führt zu einer effizienteren Virusübertragung. Nach dem Eintreten der klinischen Symptome ist die Erkrankung rasch progredient und führt innerhalb weniger Tage zum Tod des Tieres.
 
Symptome
Nach Ende der Inkubationszeit treten vorerst kurzzeitig (meist 1 - 2 Tage) unspezifische Symptome wie Apathie, Inappetenz, Erbrechen oder Durchfall auf. Dann kommt es zu ersten Verhaltensänderungen. Diese können anfänglich sehr subtil sein, z.B. ziehen sich gewisse erkrankte Tiere zurück oder werden geselliger. Im weiteren Verlauf treten oft Aggressionen gegenüber anderen Tieren und dem Menschen auf, sowie Halluzinationen, epileptiforme Anfälle, Parästhesien, Gesichtsnervenparesen, Selbstmutilation und übermässiges Speicheln. Eine «stumme» Form der Tollwut zeigt sich hingegen ohne exzitatorische Phase, die Symptome sind progrediente Paresen und Paralysen der Gliedmassen und Gesichtsnerven sowie Schluckbeschwerden. In der Endphase der Erkrankung sind die Tiere oft hochgradig lethargisch und schlussendlich komatös.
 
Prognose
Nach Auftreten klinischer Symptome ist die Tollwut in nahezu 100% der Fälle tödlich. Die Prognose für erkrankte Individuen ist daher infaust.
 
Diagnose / Tests Da Tollwut in der Schweiz als auszurottende Tierseuche gilt, existieren gesetzliche Bestimmungen. Jede Person, die ein Tier beobachtet, welches sich tollwutverdächtig verhält, ist verpflichtet, dies einem Tierarzt oder der (Jagd-)Polizei zu melden. Hat ein Tierarzt bei einem Heimtier den Verdacht auf eine Tollwutinfektion, muss umgehend der kantonstierärztliche Dienst kontaktiert werden. Der Kantonstierarzt bestimmt, ob das Tier getötet oder während 10 Tagen abgesondert und beobachtet werden muss, und leitet weitere Massnahmen ein.
 
Die Untersuchung von getöteten oder verstorbenen Tieren, bei welchen ein Tollwutverdacht besteht, erfolgt in der Schweiz durch die Schweizerische Tollwutzentrale am Institut für Virologie und Immunologie (IVI). Die Bestimmungen hierzu sind der Webseite der Schweizerischen Tollwutzentrale zu entnehmen. Die Diagnose erfolgt mittels Immunfluoreszenznachweis des Erregers im Gehirn. Eine Diagnose ante mortem ist nicht möglich.
 
Therapieleitlinien Es gibt bis heute keine wirksame Therapie für an Tollwut erkrankte Individuen. Da die Tollwut in der Schweiz eine auszurottende Tierseuche ist, sind Therapieversuche bei Tieren nicht gestattet.
 
Zoonose
Siehe "Wichtige Hinweise" am Seitenanfang.
 
Impfleitlinien Die Impfung gegen Tollwut ist für Hunde und Katzen bei geplantem Grenzübertritt gesetzlich vorgeschrieben. Zudem ist sie für alle Hunde in der Schweiz empfohlen. Spezielle gesetzliche Bestimmungen bezüglich der Tollwutimpfung gelten für Grenzübertritte mit Hunden und Katzen (siehe: Gesetzliche Bestimmungen).
 
Tabelle 1: In der Schweiz zugelassene Impfstoffe gegen Tollwut
 
ProduktZulassungs­inhaberinEnthält (Tollwut-Komponente)Enthält (weitere Komponenten)Zugelassen ab (Alter)Tierart
Nobivac® RABIES ad us. vet.MSD Animal Health GmbHInaktiviertes Tollwutvirus-12 WochenHund, Katze
Rabisin® ad us. vet.Boehringer Ingelheim Schweiz GmbHInaktiviertes Tollwutvirus, Stamm G52-4 WochenaHund, Katze
Purevax Rabies® ad us. vet.Boehringer Ingelheim Schweiz GmbHTollwut-Rekombinante des Kanarienpockenvirus (Stamm vCP65)-12 WochenKatze
Versiguard® Rabies ad us. vet.Zoetis Schweiz GmbHInaktiviertes Tollwutvirus, Stamm SAD Vnukovo-32-12 WochenHund, Katze
 
aUnabhängig von der Zulassung darf eine Impfung frühestens mit 12 Wochen erfolgen, wenn sie für den Grenzübertritt gültig sein soll.
 
Grundimmunisierung
Tabelle 2: Impfschema Tollwut - Grundimmunisierung
 
Ab 12 Wochenb
 
bEine einmalige Impfung ist ausreichend zur Grundimmunisierung. Die Impfung sollte frühestens mit 12 Wochen Lebensalter erfolgen. Ein Abstand von 2 Wochen vor und nach der Tollwutimpfung sollte zu anderen Impfungen eingehalten werden (mit Ausnahme bei zugelassenen Kombinationsvakzinen). Falls eine Bestimmung des Antikörpertiters notwendig ist, wird eine zweimalige Impfung im Abstand von 7 - 10 Tagen empfohlen.
 
Gesetzliche Bestimmungen
Die Tollwutimpfung ist gemäss Schweizerischen Gesetzgebung gültig ab dem 21. Tag nach der Verabreichung der Impfung. Wird innerhalb der Gültigkeitsdauer einer vorhergehenden Impfung eine Wiederholungsimpfung verabreicht, ist die Tollwutimpfung bereits ab dem Zeitpunkt der Wiederholungsimpfung gültig. Die Tollwutimpfung muss in einem offiziellen Heimtierpass mit Verabreichungsdatum sowie Beginn und Ende der Immunität ("gültig ab", "gültig bis") eingetragen und vom verabreichenden Tierarzt mittels Unterschrift bezeugt werden. Das Tier muss vor der Tollwutimpfung mit einem Mikrochip gekennzeichnet worden sein und die Mikrochip-Nummer mit Implantationsort und -datum im Heimtierpass eingetragen sein. Weitere gesetzliche Bestimmungen sind der Tierseuchenverordnung und der Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Heimtieren zu entnehmen. Für die Ausreise gelten die Bestimmungen der Zieldestination.
 
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen bietet eine Online-Hilfe an zu den Bestimmungen über die (Wieder-)Einreise in die Schweiz mit Heimtieren. Ein Grenzübertritt in die Schweiz mit einem Tier, welches unter 12 Wochen alt ist, oder welches zwischen 12 und 16 Wochen alt ist aber noch nicht über eine gültige Tollwutimpfung verfügt, ist unter den folgenden Umständen erlaubt: Sofern eine Erklärung des Tierhaltenden vorliegt, dass das Tier seit Geburt keinen Kontakt mit wildlebenden, Tollwut-empfänglichen Arten hatte; oder bei einer Reise in Begleitung des Muttertiers, welches gemäss Heimtierpass über eine korrekte Tollwutimpfung vor der Geburt des Jungtiers verfügt.
 
Wiederholungsimpfungen
Für die aktuell in der Schweiz zugelassenen Impfstoffe (Stand Dezember 2020) gilt eine Immunitätsdauer von 3 Jahren. Das Impfintervall unterliegt gesetzlichen Vorschriften. Für den Impfstoff Purevax® Rabies ad us. vet. wird gemäss Hersteller eine erste Wiederholungsimpfung nach einem Jahr angegeben, danach beträgt die Immunitätsdauer 3 Jahre.
 
Für die Ausreise in gewisse Länder oder für die (Wieder-)Einreise in die Schweiz aus bestimmten Ländern kann eine Bestimmung des Antikörpertiters notwendig sein. In der Schweiz gilt ein Titer von mindestens 0.5 I.E./ml als ausreichend. Die Analyse muss in einem EU-anerkannten Labor erfolgen. In der Schweiz ist dies die Schweizerische Tollwutzentrale am Institut für Virologie und Immunologie (IVI). Angaben zur Einsendung von Probematerial sind der Webseite der Schweizerischen Tollwutzentrale zu entnehmen.
 
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen
Nach der Impfung kann es vorübergehend zu Apathie, Anorexie oder Hyperthermie kommen. Lokale Reaktionen mit vorübergehender Schwellung und Schmerzen an der Injektionsstelle kommen vor. Wie bei allen Impfungen ist das Auftreten von Überempfindlichkeitsreaktionen möglich.
 
Für den Kombinationsimpfstoff Versican® Plus DHPPi/L4R ad us. vet. werden als Nebenwirkungen das vereinzelte Auftreten von gastrointestinalen Symptomen wie Durchfall, Erbrechen und Appetitlosigkeit oder verminderter Aktivität angegeben.
 

Prävention

Die Tollwut ist in der Schweiz eine auszurottende Tierseuche. Prävention und Überwachungsprogramme sind daher staatlich geregelt. Bei Tollwutverdacht ist in jedem Fall der Kantonstierarzt zu benachrichtigen.
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