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Blauzungenkrankheit (Bluetongue - BT)

Wichtige Hinweise

Bedeutung

weltweit verbreitet
seit 1998 tritt BTV in Europa auf
2006 bis 2009 Epidemie in Europa durch BTV-8
erstes Auftreten in der Schweiz 2007
seither immer wieder Auftreten von Fällen (siehe https://www.infosm.blv.admin.ch/)
 

Veterinäradministrative Massnahmen

zu bekämpfende Tierseuche
Meldepflicht
Spezifische Anforderungen an die Sömmerung im Ausland sind in den kantonalen Sömmerungsvorschriften für den Grenzweidegang enthalten.
 
Krankheitsbild / Symptomatik / Risikofaktoren

Erreger

Bluetongue-Virus (BTV) aus dem Genus Orbivirus der Familie Reoviridae
unbehülltes RNA-Virus
27 verschieden Serotypen mit unterschiedlicher Virulenz und Verbreitung
Arthropoden der Gattung Culicoides übertragen das Virus beim Blutsaugen
saisonales Auftreten in Mitteleuropa ab Juni bis Ende November (Gnitzenflug)
Virus bleibt in infizierten Tieren monatelang an Erythrozyten assoziiert und infektiös
betroffen sind Wiederkäuer und Kameliden
 

Krankheitsbild

meistens subklinischer Verlauf
klinische Ausprägung bei Schafen stärker als bei Rindern
initial hohes Fieber
Hyperämie der Maul- und Nasenschleimhaut sowie Haut, Flotzmaul und Ohren
Speicheln
Augen- und Nasenausfluss
petechiale Blutungen und in schwerwiegende Fällen Erosionen und Nekrosen der Schleimhäute des Kopfes
Ödeme im Bereich von Kopf, Kehlgang und Hals sowie an den Extremitäten
Maulschleimhaut und Zunge können anschwellen und zyanotisch werden (Bluetongue)
Lahmheit entsteht infolge von Rehe
Aborte und Geburten von Kälbern mit zentralnervösen Störungen möglich
 
Diagnose / Tests
Erregernachweis
    -PCR
Serologie
    -ELISA
 
Impfleitlinien

Impfung

Durch die Impfung mit Serotyp-spezifischen Impfstoffen lässt sich die Erkrankung verhindern und die Transmission zumindest deutlich verringern.
Immunität gegen BTV nach Grundimmunisierung langandauernd. Zum Schutz der Tiere gegen klinische Erkrankung ist die Immunisierung als Jungtier gefolgt von einer Auffrischungsimpfung nach einem Jahr vermutlich ausreichend, um einen lebenslangen Schutz aufzubauen.
Um Tiere aus Restriktionszonen bringen zu können, müssen sie allerdings die regelmässigen Wiederholungsimpfungen gemäß Herstellerangaben erhalten haben.
In Europa stehen mehrere Impfstoffe für verschiedene Serotypen zur Verfügung.
In der Schweiz wird seit 2012 nicht mehr gegen Blauzunge geimpft. Tierhaltende können jedoch ihre Tiere weiterhin impfen lassen, was z.B. bei Tieren für den Export empfohlen wird.
Grundimmunisierung und Wiederholungsimpfungen sollten einen Monat vor dem Beginn der Vektorzeit abgeschlossen sein.
 

Situation in der Schweiz

Tabelle 3: Zugelassene Impfstoffe und Impfschemata gegen Blauzungenkrankheit in der Schweiz.
HandelsnameAntigenImpfstoff-typAnwendungVertrieb
BTVPUR BTV 4Bluetongue-Virus Serotyp 4inaktiviert1 ml s. c.,
1. Injektion ab 1 Monat oder 2,5 Monaten (bei Tieren, die von geimpften Muttertieren abstammen),
2. Injektion 3 bis 4 Wochen darauffolgend,
Wiederholungsimpfung: eine Dosis pro Jahr
Biokema SA
 
In der Schweiz sind zum aktuellen Zeitpunkt keine Impfstoffe gegen BTV-8 zugelassen.
 
Es existieren zugelassene Impfstoffe in anderen europäischen Ländern und können von dort importiert werden (Bewilligung siehe www.blv.admin.ch/tam-import-de).
© {{ new Date().getFullYear() }} - Institut für Veterinärpharmakologie und ‑toxikologie

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