ATCvet-Code: QI01AD02
| 1. | Das zur Impfung verwendete Trinkwasser muss von guter Qualität und kühl sein. Trinkwassergefässe und -leitungen müssen ohne Anwendung von Desinfektions- und Reinigungsmitteln vor der Impfung gut gesäubert werden. |
| 2. | Den zu impfenden Tieren sollte etwa 2 Stunden vor der Impfung das Trinkwasser entzogen werden, um eine schnelle Aufnahme des Impfstoffes zu gewährleisten. |
| 3. | Der Impfstoff ist unmittelbar nach dem Auflösen zu verwenden. |
| 4. | Hände und Geräte nach Durchführung der Impfung waschen und desinfizieren. |
| 5. | Angebrochene und leere Impfstoffflaschen unschädlich beseitigen. |
| 1. | Bei Elterntieren und Legehennen muss die Impfung mindestens 1 Monat vor dem Legebeginn erfolgen. Nur dann ist gewährleistet, dass eine genügende Ausbildung von Antikörpern die Virusübertragung über die Eier auf die Küken verhindert. |
| 2. | Während 5 Wochen p.vacc. sollen keine Tiere aus gegen aviäre Encephalomyelitis geimpften Beständen in den Verkehr gebracht werden. |
| 3. | Jungtiere unter 6 Wochen sowie AE-empfängliche Legetiere, von denen Bruteier gewonnen werden, dürfen nicht im Betrieb vorhanden sein, solange Impflinge AE-Virus ausscheiden können (bis zu 5 Wochen). |
| 1. | Unter keinen Umständen darf dieser Impfstoff bei Hühnern, die unter 2 Monate alt sind, verwendet werden. |
| 2. | Nur gesunde Hühner impfen. |
Abgabekategorie: B
IVI Nr. 1001
Informationsstand: 12/1998