ATCvet-Code: QI99
| - | Das Öffnen der Packung darf erst unmittelbar vor der Herstellung der Lösung erfolgen. Geöffnete Packungen dürfen nicht gelagert werden. |
| - | Die Lösung ist unmittelbar nach Zubereitung anzuwenden. |
| - | Das zur Verfügung stehende Trinkwasser muss frei von Chlor (<0,1 ppm), Desinfektionsmittel und Antibiotika sein, andernfalls wird durch diese Stoffe die Lebensfähigkeit der zu verabreichenden Bakterien negativ beeinflusst. |
| - | Es wird empfohlen, bei der Zubereitung und während der Verabreichung der Lösung eine Staubmaske und Handschuhe zu tragen. |
Abgabekategorie: Aufgehoben: Immunbiologische Erzeugnisse dürfen nur an Tierärztinnen/Tierärzte abgegeben werden
IVI Nr. 1461
Informationsstand: 11/1998