ATCvet-Code: QI01AD02
| 1. | Nur gesunde Tiere sollten geimpft werden. |
| 2. | Den Impfstoff weder vor der 10.Alterswoche einsetzen, da junge an dem Impfvirus erkranken könnten, noch weniger als 4 Wochen vor Legebeginn, da das Impfvirus über das Ei auf die Küken übertragen werden kann. |
| 3. | Den Impfstoff weder weniger als 2 Wochen vor dem Einsatz eines anderen lebenden Virusimpfstoffes, noch weniger als 3 Wochen nach dem Einsatz eines anderen lebenden Virusimpfstoffes einsetzen. |
| 4. | Kontakt zwischen geimpften Tieren und Tieren unter dem Alter von 10 Wochen sowie ungeimpften Legetieren vermeiden. |
| 5. | Bruteier von geimpften Tieren frühestens 5 Wochen nach Impfung für Brutzwecke benutzen. |
| 6. | Jede Behandlung oder Desinfektion via Trinkwasser sollte 24 Stunden vor der Impfung unterbrochen werden. |
| 7. | Genügend Trinkplätze müssen vorhanden sein, so dass alle Tiere eine Trinkgelegenheit haben. |
| 8. | Das Wasser und die Tränkgeräte müssen sauber und ohne jede Spur von Desinfektionsmittel sein. |
| 9. | Das Trinkwasser mit dem Impfstoff darf nicht Sonnenlicht oder Hitze ausgesetzt sein. |
| 10. | Die Tiere vor der Impfung 3-4 Stunden dursten lassen. |
| 11. | Das Trinkwasser mit dem Impfstoff sollte innert 2-3 Stunden verbraucht sein. |
| 12. | Der Impfstoff muss unmittelbar nach dem Auflösen eingesetzt werden. |
| 13. | Den normalen Trinkwasserzufluss nicht herstellen bevor alles Trinkwasser mit dem Impfstoff verbraucht ist. |
| 14. | Nach der Impfung sollte die Impfperson die Hände waschen und desinfizieren, sowie die Kleider und Schuhe desinfizieren. |
| 15. | Das Trinkwasser darf keine Spuren von Chlor enthalten. |
Abgabekategorie: B
IVI Nr. 1475
Informationsstand: 02/1998