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Zwingerhusten

Krankheitsbild / Symptomatik / Risikofaktoren

Hintergrundinformationen

Erreger

Der Zwingerhusten ist eine multifaktorielle Erkrankung. Als ursächliche Erreger spielen v.a. respiratorische Viren eine Rolle, wie das Canine Adenovirus Typ 2, das Canine Parainfluenzavirus, das Canine Pneumovirus, das Canine Influenzavirus und das Canine Respiratorische Coronavirus. Infektionen mit dem Caninen Influenzavirus wurden v.a. in den USA und teilweise in Europa dokumentiert. In einer Studie in Deutschland wurde das Canine Influenzavirus nicht nachgewiesen und es sind bisher keine Fälle in der Schweiz bekannt. Auch bakterielle Erreger wie Bordetella bronchiseptica und Mycoplasma cynos können als primäre Pathogene beteiligt sein. Bei erkrankten Hunden kann es zudem zu Sekundärinfektionen mit opportunistischen Keimen - unter anderem Streptokokken - kommen, welche die Symptomatik verschlimmern.
 
Das Canine Adenovirus Typ 2 (CAV-2) ist ein unbehülltes DNA-Virus des Genus Mastadenovirus (Familie der Adenoviridae). Es ist genetisch und antigenetisch eng verwandt mit dem Erreger der Hepatitis Contagiosa Canis, dem Caninen Adenovirus Typ 1 (CAV-1). Das CAV-2 hat ein breites Wirtsspektrum, welches unter anderem Kaniden und Ursiden (Bärenartige) umfasst. Als Reservoir für das Virus dienen Wildtierpopulationen. Das CAV-2 wird in der Regel nur über eine bis zwei Wochen nach der Infektion ausgeschieden. Das Virus ist jedoch in der Umwelt beständig und kann mehrere Monate auf Oberflächen überleben. Nicht alle gängigen Desinfektionsmittel sind gegen CAV-2 wirksam. Die Prävalenz von CAV-2 in Europa ist tief, insbesondere bei gesunden Hunden, was wahrscheinlich an der guten Durchimpfungsrate liegt. Lokale Ausbrüche mit einer hohen Prävalenz von CAV-2 (bis zu 63.2%) wurden jedoch beschrieben.
 
Das Canine Parainfluenzavirus (CPiV) ist ein behülltes RNA-Virus des Genus Rubulavirus (Familie der Paramyxoviridae). Nebst Hunden kann es selten auch andere Tiere infizieren, wie beispielsweise Katzen und Hamster. Das CPiV wird nur über eine bis zwei Wochen nach der Infektion ausgeschieden. Das Virus ist empfindlich auf die meisten gängigen Desinfektionsmittel und Seifen sowie auf Austrocknung. Trotzdem wird die indirekte Übertragung als Infektionsweg wohl unterschätzt. Das CPiV ist in Europa stark verbreitet, sowohl in gesunden wie auch in symptomatischen Hundepopulationen - je nach Studie liegt kann es bei zwischen 6.5 und 67.5% der Hunde nachgewiesen werden.
 
Bordetella bronchiseptica (Bb) ist ein Gram-negativer, aerobischer Kokkobazillus. Bb ist der einzige Erreger im Genus Bordetella, welcher in der Umwelt überlebensfähig ist. Er kann verschiedene Säugetiere infizieren, unter anderem auch Menschen. Nach der Infektion wird Bb über mindestens einen Monat, teilweise sogar über mehrere Monate, ausgeschieden. In Europa konnte Bb je nach Studie bei 0% bis 45.6% der gesunden Hunde und bei 3.3% bis 78.7% der Hunde mit respiratorischen Erkrankungen nachgewiesen werden.
 

Ursachen & Risikofaktoren

Die Übertragung der am Zwingerhustenkomplex beteiligten Erreger erfolgt in der Regel durch Kontakt zu infizierten Hunden als Tröpfcheninfektion. Viele der beteiligten Erreger können auch bei gesunden oder subklinisch infizierten Tieren nachgewiesen werden. Der Infektionsdruck ist grösser, wenn viele Hunde - unter Umständen auch solche mit ungenügendem Impfschutz - aufeinandertreffen, beispielsweise in Tierheimen und -pensionen, bei Hundesittern, an Zuchtausstellungen und Sportevents. In der Anamnese wird oft die Teilnahme an einer Ausstellung oder Hundeprüfung, Aufenthalt in einem Ferienheim oder eine individuelle Stresssituation (Besitzerwechsel, Transporte) erwähnt. Für einen schweren Verlauf prädisponierende Faktoren sind Herkunft aus Beständen mit ständig wechselndem Tierbesatz (z.B. Tierheime) oder Immunsuppression durch gleichzeitig bestehende andere Infektionen (z.B. Staupe, Parvovirose oder Hepatitis Contagiosa Canis). Ausserdem weisen mangelhaft geimpfte Junghunde oder Hunde mit vorbestehenden Erkrankungen des Respirationstraktes häufig schwerere Verläufe auf.
 

Krankheitsbild

Der Zwingerhusten ist in der Regel eine milde, selbstlimitierende Erkrankung der oberen Atemwege. Subklinische Verläufe sind möglich. Die Symptome halten durchschnittlich eine bis zwei Wochen an. Als klassisches Leitsymptom wird ein trockener, bellender Husten beschrieben, oft begleitet von Würgen. Augen- und Nasenausfluss sind mögliche Begleiterscheinungen. Typischerweise sind betroffene Hunde bei gutem Allgemeinbefinden und zeigen einen normalen Appetit.
Bei Welpen, immunsupprimierten oder multimorbiden Tieren oder bei gleichzeitiger Infektion mit mehreren Pathogenen kann es zu schwereren Verläufen mit einer Infektion der unteren Atemwege und der Entwicklung einer (Broncho-)Pneumonie kommen. Betroffene Tiere zeigen Symptome wie Apathie, Inappetenz, Fieber, Tachypnoe und Dyspnoe.
 

Canines Adenovirus Typ-2

Die Infektion mit dem CAV-2 erfolgt auf oronasalem Weg. Die Replikation des Virus findet in den Epithelzellen der oberen Atemwege und des Pharynx sowie in den Tonsillen statt. Seltener kommt es zur Replikation in den unteren Atemwegen (Bronchien und Alveolen).
 

Canines Parainfluenzavirus

Die Aufnahme erfolgt oronasal. Die Replikation findet in den Epithelzellen der oberen - und seltener der unteren - Atemwege statt. Systemische Infektionen sind sehr selten.
 

Bordetella bronchiseptica

Bb wird über den oronasalen Weg aufgenommen. Das Bakterium setzt sich an den Zilien der oberen - und seltener der unteren - Atemwege fest. Dadurch kann es zur Ziliostase kommen und hierdurch bedingt zu verminderter Clearance in den Atemwegen.
 

Prognose

Die Prognose ist bei unkomplizierten Verläufen sehr gut. Innert zwei Wochen ist generell mit einer vollständigen Erholung zu rechnen.
Bei schweren Verläufen und Beteiligung der unteren Atemwege ist die Prognose vorsichtiger und abhängig vom Immunstatus des Tieres, allfälligen Komorbiditäten und der eingeleiteten Therapie.

 
Diagnose / Tests Bei der unkomplizierten Verlaufsform des Zwingerhustens wird die Diagnose basierend auf der Anamnese und der klinischen Symptomatik gestellt. Eine ätiologische Diagnose wird empfohlen, wenn der Patient schwerwiegende Symptome aufweist, die Symptomatik mehr als 10 Tage anhält, oder wenn eine Ausbruchssituation vorliegt. Bei Hinweisen auf eine Beteiligung der unteren Atemwege (Tachypnoe, Dyspnoe, Zyanose der Schleimhäute) ist eine radiologische Untersuchung des Thorax indiziert.
 
Beim Vorliegen einer (Broncho-)Pneumonie kann die Durchführung einer Trachealspülung oder Bronchoalveolärlavage für eine bakteriologische Untersuchung mit Antibiogramm sinnvoll sein, sofern der klinische Zustand des Patienten die Untersuchung zulässt. Der Nachweis von Mykoplasmen benötigt in der Regel ein spezielles Kulturmedium; der Verdacht auf M. cynos sollte daher vorgängig auf dem Antrag vermerkt werden. Ein Wachstum von verschiedenen Bakterienspezies kann Hinweise geben auf eine sekundär bakterielle Infektion oder von einer Kontamination der Probe herrühren.
 
Ein Nachweis von respiratorischen Viren in Abstrichen der oberen Atemwege ist nur in ausgewählten Situationen indiziert, insbesondere wenn eine Ausbruchssituation vorliegt. Mittlerweile bieten viele Labors respiratorische PCR Panels an, welche auf CAV-2, CPiV, Bb und zahlreiche andere Erreger testen. Als Probematerial können Nasen- und Rachentupfer sowie Trachealspülungen und Bronchoalveolärlavagen eingesandt werden. Positive Resultate können auch von einer Impfung mit attenuierten Viren herrühren. Falsch negative Resultate können bedingt sein durch eine geringe Erregerbürde oder transiente Ausscheidung. Generell sind die Testresultate immer vorsichtig zu interpretieren, da die meisten Erreger auch bei gesunden Tieren nachgewiesen werden können. Der Nachweis derselben Erreger in mehreren an einem Ausbruch beteiligten Tieren verstärkt den Verdacht, dass die Erreger tatsächlich am Krankheitsgeschehen beteiligt sind. Ein Nachweis von Bb in asymptomatischen Tieren sollte keine Antibiotikatherapie nach sich ziehen. Falls der Verdacht besteht, dass neuere Erreger beteiligt sind (Canines respiratorisches Coronavirus, Canines Influenzavirus), ist eine weiterführende Diagnostik mit Erregernachweis allenfalls aus epidemiologischer Sicht sinnvoll.
 
Therapieleitlinien

Die Therapie ist in erster Linie symptomatisch. Eine antimikrobielle Therapie ist in den meisten Fällen nicht indiziert. Es gibt keine klare Evidenz, dass Expektorantien die klinische Symptomatik reduzieren können. Bei starkem Husten - vor allem in der Nacht - kann ein hustenunterdrückendes Medikament verschrieben werden. Antitussiva wie beispielsweise Hydrocodon sind bei produktivem Husten jedoch kontraindiziert, da ihre Verabreichung für sekundäre bakterielle Infektionen prädisponieren kann. Es kann hilfreich sein, während der Rekonvaleszenz auf ein Halsband zu verzichten.
 
Bei deutlich reduziertem Allgemeinzustand, bei Fieber oder Hinweis auf eine Beteiligung der unteren Atemwege ist eine antibiotische Therapie indiziert (siehe auch: AntibioticScout). Idealerweise richtet sich diese nach einer bakteriellen Kultur mit Antibiogramm aus einer Trachealspülung oder Bronchoalveolärlavage. Des Weiteren können bei diesen Patienten zur unterstützenden Therapie Infusionen, Sauerstoffgaben, Inhalation und Coupage indiziert sein.
 
Es sind aktuelle keine spezifischen antiviralen Therapien gegen die involvierten viralen Pathogene bekannt.

 
Impfleitlinien

In der Schweiz sind aktuell gegen folgende am Zwingerhusten beteiligten Erreger Impfungen zugelassen: CAV-2, CPiV, Bb. Impfungen gegen Zwingerhusten gehören zu den Non-Core Impfungen, die gemäss Lebensumständen und Expositionsrisiko verabreicht werden sollten. Die CAV-2 Impfung wird jedoch aufgrund der induzierten Kreuzimmunität zum Schutz vor Hepatitis Contagiosa Canis als Core-Impfung klassifiziert.
 

Canines Adenovirus Typ 2

Die Impfung gegen das CAV-2 führt bei korrekter Grundimmunisierung zur Ausbildung einer guten protektiven Immunität, obwohl selten Infektionen bei geimpften Tieren nachgewiesen wurden.
 
Tabelle 1: In der Schweiz zugelassene Impfstoffe gegen CAV-2
 

Produkt Zulassungs­inhaberin Enthält (CAV-Komponente) Enthält (weitere Komponenten) Zugelassen ab (Alter)
Canigen® SHA2PPi/L ad us. vet. Virbac (Switzerland) AG Attenuiertes canines Adenovirus Typ 2, Stamm Manhattan Attenuiertes canines Parvovirus,
attenuiertes canines Staupevirus,
attenuiertes canines Parainfluenzavirus,
inaktivierte Leptospira canicola und icterohaemorrhagiae
8 Wochen
Eurican® DAPPi-Lmulti ad us. vet. Boehringer Ingelheim (Schweiz) GmbH Attenuiertes canines Adenovirus Typ 2, Stamm DK13 Attenuiertes canines Parvovirus,
attenuiertes canines Staupevirus,
attenuiertes canines Parainfluenzavirus,
inaktivierte Leptospira canicola, icterohaemorrhagiae und grippotyphosa
7 Wochen
Nobivac® DHP ad us. vet. MSD Animal Health GmbH Attenuiertes canines Adenovirus Typ 2, Stamm Manhattan Attenuiertes canines Parvovirus,
attenuiertes canines Staupevirus
8 Wochen
Nobivac® DHPPi ad us. vet. MSD Animal Health GmbH Attenuiertes canines Adenovirus Typ 2, Stamm Manhattan Attenuiertes canines Parvovirus,
attenuiertes canines Staupevirus,
attenuiertes canines Parainfluenzavirus
8 Wochen
Versican® Plus DHPPi/L4 ad us. vet. Zoetis Schweiz GmbH Attenuiertes canines Adenovirus Typ 2, Stamm CAV-2-Bio 13 Attenuiertes canines Parvovirus,
attenuiertes canines Staupevirus,
attenuiertes canines Parainfluenzavirus,
inaktivierte Leptospira icterohaemorrhagiae, canicola, grippotyphosa und australis
6 Wochen
Versican® Plus DHPPi/L4R ad us. vet. Zoetis Schweiz GmbH Attenuiertes canines Adenovirus Typ 2, Stamm CAV-2-Bio 13 Attenuiertes canines Parvovirus,
attenuiertes canines Staupevirus,
attenuiertes canines Parainfluenzavirus,
inaktivierte Leptospira icterohaemorrhagiae, canicola, grippotyphosa und australis,
inaktiviertes Tollwutvirus
8 Wochen

 

Canines Parainfluenzavirus

Die Impfung gegen das CPiV gehört nicht zu den Core-Vakzinen, wird jedoch bei allen Hunden in der Schweiz empfohlen und ist in den herkömmlichen multivalenten Vakzinen immer enthalten. Die Impfung schützt vor der Ausbildung schwerer Symptome, kann aber eine Infektion und Ausscheidung von CPiV nicht verhindern.
 
In der Schweiz sind aktuell mehrere parenterale Impfstoffe und ein intranasaler Impfstoff gegen CPiV zugelassen. Die intranasale Vakzine induziert insbesondere IgA Antikörper und somit eine lokale Immunität am Eintrittsort von CPiV. Der durch die intranasalen Impfstoffe induzierte Schutz gegen Krankheit scheint gleichwertig oder sogar besser zu sein als jener durch parenterale Impfstoffe, die Resultate sind jedoch nicht eindeutig bezüglich der CPiV-Komponente interpretierbar, da immer Kombinationsimpfstoffe mit Bb evaluiert wurden.
 
Tabelle 2: In der Schweiz zugelassene Impfstoffe gegen CPiV
 

Produkt Zulassungs­inhaberin Enthält (CPiV-Komponente) Enthält (weitere Komponenten) Zugelassen ab (Alter) Verabreichung
Canigen® SHA2PPi/L ad us. vet. Virbac (Switzerland) AG Attenuiertes canines Parainfluenzavirus, Stamm Manhattan Attenuiertes canines Parvovirus,
attenuiertes canines Staupevirus,
attenuiertes canines Adenovirus Typ 2,
inaktivierte Leptospira canicola und icterohaemorrhagiae
8 Wochen Parenteral
Eurican® DAPPi-Lmulti ad us. vet. Boehringer Ingelheim (Schweiz) GmbH Attenuiertes canines Parainfluenzavirus Typ 2, Stamm CGF 2004/75 Attenuiertes canines Parvovirus,
attenuiertes canines Staupevirus,
attenuiertes canines Adenovirus Typ 2,
inaktivierte Leptospira canicola, icterohaemorrhagiae und grippotyphosa
7 Wochen Parenteral
Nobivac® DHPPi ad us. vet. MSD Animal Health GmbH Attenuiertes canines Parainfluenzavirus, Stamm Cornell Attenuiertes canines Parvovirus,
attenuiertes canines Staupevirus,
attenuiertes canines Adenovirus Typ 2
8 Wochen Parenteral
Versican® Plus DHPPi/L4 ad us. vet. Zoetis Schweiz GmbH Attenuiertes canines Parainfluenzavirus Typ 2, Stamm CPiV-2 Bio 15 Attenuiertes canines Parvovirus,
attenuiertes canines Staupevirus,
attenuiertes canines Adenovirus Typ 2,
inaktivierte Leptospira icterohaemorrhagiae, canicola, grippotyphosa und australis
6 Wochen Parenteral
Versican® Plus DHPPi/L4R ad us. vet. Zoetis Schweiz GmbH Attenuiertes canines Parainfluenzavirus Typ 2, Stamm CPiV-2 Bio 15 Attenuiertes canines Parvovirus,
attenuiertes canines Staupevirus,
attenuiertes canines Adenovirus Typ 2,
inaktivierte Leptospira icterohaemorrhagiae, canicola, grippotyphosa und australis,
inaktiviertes Tollwutvirus
8 Wochen Parenteral
Nobivac® KC ad us. vet. MSD Animal Health GmbH Attenuiertes canines Parainfluenzavirus, Stamm Cornell Attenuierte Bordetella bronchiseptica 2 Wochen Intranasal

 

Bordetella bronchiseptica

Die Impfung gegen Bb gehört nicht zu den Core-Vakzinen. Sie wird vor allem bei geplanten oder aktuellen Aufenthalten in Tierheimen, Tierpensionen und Tier-Tagesstätten empfohlen. Da innert 72 Stunden ein Impfschutz induziert wird, eignet sich die intranasale Impfung besonders gut zur Prophylaxe kurz vor einer erwarteten Exposition oder in einer Ausbruchssituation.
 
Die Impfung schützt vor der Ausbildung schwerer Symptome, kann aber eine Infektion und Ausscheidung von Bb nicht verhindern. In der Schweiz sind aktuell ein intranasaler und ein oraler Impfstoff gegen Bb zugelassen. Die intranasalen und oralen Vakzinen induzieren insbesondere IgA Antikörper und somit eine lokale Immunität am Eintrittsort von Bb.
 
Tabelle 3: In der Schweiz zugelassene Impfstoffe gegen Bb
 

Produkt Zulassungs­inhaberin Enthält (Bb-Komponente) Enthält (weitere Komponenten) Zugelassen ab (Alter) Verabreichung
Nobivac® KC ad us. vet. MSD Animal Health GmbH Attenuierte Bordetella bronchiseptica, Stamm B-C2 Attenuiertes canines Parainfluenzavirus 2 Wochen Intranasal
Versican Plus Bb Oral ad us. vet. Zoetis Schweiz GmbH Attenuierte Bordetella bronchiseptica, Stamm 92B - 8 Wochen Oral

 

Grundimmunisierung

Tabelle 4: Impfschema CAV-2 und CPiV (parenteral) - Grundimmunisierung
 

8 - 9 Wochen 12 Wochena 16 Wochenb 6 - 12 Monatec

 

a Ab einem Alter von 12 Wochen genügen 2 Impfungen im Abstand von 3 - 4 Wochen, plus eine Impfung mit 6 - 12 Monaten zum Abschluss der Grundimmunisierung.
  
b Die Impfung mit ≥ 16 Wochen wird empfohlen, da vor diesem Zeitpunkt allenfalls vorhandene maternale Antikörper die Ausbildung einer ausreichenden Immunantwort hemmen können.
  
c Bei Tieren > 6 Monaten genügt gemäss internationaler Guidelines eine einmalige Impfung, um eine protektive Immunantwort zu induzieren.

 
Tabelle 5: Impfschema Bb/CPiV (intranasal) - Grundimmunisierung
 

Ab 2 Wochend

 

d Eine einmalige Impfung ist ausreichend zur Grundimmunisierung. Die Impfung sollte mindestens 72 Stunden vor der erwarteten Exposition erfolgen.

 
Tabelle 6: Impfschema Bb (oral) - Grundimmunisierung
 

Ab 8 Wochene

 

e Eine einmalige Impfung ist ausreichend zur Grundimmunisierung.

 

Wiederholungsimpfung

Eine Wiederholungsimpfung der CAV-2 Komponente sollte nach erfolgter Grundimmunisierung nicht häufiger als alle 3 Jahre durchgeführt werden. Verlängert sich der Zeitraum zwischen 2 Impfungen, empfehlen internationale Guidelines eine einmalige Wiederholungsimpfung. Eine Alternative zu den 3-jährlichen CAV-2 Wiederholungsimpfungen stellt ein individuelles Impfschema nach Antikörpertiter-Messungen dar. Nebst Point of Care (POC) Schnelltests für CAV Antikörper bieten auch die meisten Veterinärlabore Antikörpermessungen für CAV an. Es gibt jedoch keine Standardisierung zwischen den in den jeweiligen Laboren verwendeten Tests, und es kann nicht zwischen Antikörpern gegen CAV-1 und CAV-2 unterschieden werden. Das Vorliegen von Antikörpern korreliert mit Schutz; eine Wiederholungsimpfung ist indiziert, wenn das Tier seronegativ ist.
 
Eine Wiederholungsimpfung der parenteralen CPiV Impfung sollte nach erfolgter Grundimmunisierung jährlich erfolgen. Antikörpertiter-Messungen sind zur Bestimmung des Impfintervalls nicht geeignet, da der induzierte Impfschutz nicht mit dem Antikörperspiegel korreliert.
Eine Wiederholungsimpfung der intranasalen Impfung (Bb/CPiV) sowie der oralen Impfung (Bb) sollte gemäss Hersteller jährlich erfolgen.
 

Kontraindikationen

Aktuell sind in der Schweiz nur modifizierte Lebendvakzinen (MLV) gegen CAV-2, CPiV und Bb zugelassen. Die meisten MLV dürfen nicht während der Trächtigkeit eingesetzt werden, die Herstellerangaben sind hier in jedem Fall zu beachten. Der Einsatz dieser Vakzine bei Tieren mit immunsuppressiven Erkrankungen oder Medikamenten sollte im Einzelfall abgewogen und nur mit grösster Sorgfalt erfolgen.
 

Durchgemachte Infektion

Nach einer durchgemachten Zwingerhustenerkrankung ist - insbesondere aufgrund der multifaktoriellen Komponente - kein langanhaltender Schutz gegeben und die Impfungen gegen CAV-2 und CPiV sind weiterhin indiziert.
 

Unerwünschte Arzneimittelwirkungen

Bei Verwendung der in Tabelle 1 aufgeführten Impfstoffe kann es vereinzelt zu gastrointestinalen Symptomen wie Durchfall, Erbrechen und Appetitlosigkeit oder verminderter Aktivität kommen. Weiter kommen lokale Reaktionen mit vorübergehender Schwellung an der Injektionsstelle vor.
 
Beim Einsatz der intranasalen Bb/CPiV Impfung kann es vorübergehend zu Nasen- und Augenausfluss kommen. Nach Impfung mit der intranasalen Bb/CPiV Impfung können Hunde die Impfkomponenten während einiger Tage (CPiV) bzw. bis zu 6 Wochen (Bb) ausscheiden. Nach Impfung mit der oralen Bb Vakzine können Hunde bis zu 35 Tage (oronasal) bzw. 70 Tage (im Kot) Bb ausscheiden. Ungeimpfte Tiere, welche mit diesen Ausscheidern in Kontakt kommen, können vorübergehend milde Zwingerhustensymptome entwickeln. Menschen mit reduzierter Immunität sollten den Kontakt zu Tieren auf ein Minimum reduzieren, welche kürzlich die intranasale Bb/CpiV oder die orale Bb Impfung erhalten haben.
 
Die intranasalen und oralen Impfungen dürfen auf keinen Fall subkutan verabreicht werden. Die versehentliche subkutane Injektion führt zu lokalen Entzündungen und kann eine hepatozelluläre Degeneration und Nekrose verursachen.
 
Wie bei allen Impfungen ist das Auftreten von Überempfindlichkeitsreaktionen möglich.
 

Prävention

Eine zentrale Rolle in der Prävention von Zwingerhusten-Ausbrüchen spielen die Impfung und die Isolation betroffener Tiere. Da geimpfte Tiere im Allgemeinen weniger Erreger ausscheiden, kann es so zum Unterbruch von Infektionsketten kommen. Da die erhältlichen Impfstoffe nicht alle Erreger des Zwingerhusten abdecken, ist der Effekt dieser Massnahme abhängig von den am Ausbruch beteiligten Erregern.
 
Die wichtigste Massnahme bei der Einschränkung von Ausbrüchen ist die Isolation von erkrankten Tieren. Symptomatische Tiere sollten nicht in Kontakt mit Artgenossen kommen. Patienten mit Zwingerhustensymptomatik müssen in der Tierarztpraxis unter Einhaltung der Schutzmassnahmen in gesonderten Räumen untersucht und bei Hospitalisation in einer Quarantänestallung untergebracht werden. Gewisse beteiligte Erreger, wie beispielsweise CAV-2, sind nicht gegen alle gängigen Desinfektionsmittel empfindlich. Präparate auf der Basis von Natriumhypochlorit und Chlordioxid und ein in der Schweiz erhältliches Produkt auf der Basis von Kaliummonopersulfat sind gegen CAV-2 wirksam.

© {{ new Date().getFullYear() }} - Institut für Veterinärpharmakologie und ‑toxikologie

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